Das Essen schmeckt nicht? Die Bedienung versaut dir deine Hose mit Rotwein? Deine Garderobe kommt abhanden? Deine Rechte im Restaurant klären wir anhand von acht Beispielen. Auf geht`s…
Ein Besuch im Restaurant ist wie das echte Leben. Soll heißen: Da kann auch mal was
schiefgehen. Und zwar so richtig schiefgehen. Ich erinnere mich an ein Schnitzel mit Pommes und Champignons, dass mir drei Tage (!) Durchfall einbrachte. Kommt vor, sollte es aber nicht. Fakt ist: Die Misere lag am Essen. Wir waren den Tag zu viert und ich nicht der einzige mit dem besagten Schnitzel auf dem Teller – sowie den Folgen.
Was aber sind deine Rechte im Restaurant? Kannst du den Gasthof für eine solche Misere haftbar machen? Was also, wenn…
#1 Das Essen Unwohlsein verursacht
Starten wir gleich mit „meinem“ Fall. Dir wird vom Essen schlecht, da müssten die Chancen auf Schadenersatz doch bestens stehen. Pustekuchen. Wie ein Anwalt vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband gegenüber abendblatt.de erklärt, schaut es eher anders aus. Laut dem Juristen ist es „äußerst schwierig“, zwischen Essen und Unwohlsein einen „kausalen Zusammenhang herzustellen“. Bekommt dir das Essen nicht, könnte durchaus eine Unverträglich der Grund sein. Für solche kannst du ein Restaurant nicht belangen. Qualitative Mängel wie Keime musst du dagegen erst einmal beweisen.
Ausnahme: Das Unwohlsein tritt noch am Tisch auf. Riecht oder schmeckt außerdem das Essen komisch, kannst (und solltest) du dich beschweren. Davon ab könntest du beim Ordnungsamt vor Ort eine Anzeige stellen.
#2 Rechte im Restaurant: Das Essen nicht schmeckt
Schmecken ist das Stichwort. Was, wenn das Essen dir nicht schmeckt? Ein Mangel liegt in diesem Fall nicht vor. Wenn es nicht schmeckt, ist das dein Problem.
Was aber wäre ein Mangel? Zum Beispiel bekommst du etwas, das du nicht bestellt hast. Etwa Ente statt Huhn. Obstler statt Whisky. Wein statt Bier. Ebenfalls ein Mangel wäre es, wenn das Essen noch roh ist. Obwohl auf der Karte gebraten bzw. gebacken steht. Auch ein kaltes oder versalzenes Gericht gilt als Mangel.
In diesem Fall hast du das Recht, zu reklamieren. Das aber muss „zeitnah“ geschehen und nicht erst, wenn du die Hälfte des Essens verputzt hast. Denn du musst dem Restaurant die Möglichkeit geben, das Essen nachzubessern. Ist dieses anschließend immer noch mangel- oder fehlerhaft, brauchst du das Essen nicht bezahlen. Eine Reklamation beim Bezahlen gilt jedenfalls nicht. Weil das Restaurant so keine Chance zur Nachbesserung hatte.
#3 Du den Preis mindern willst
Das ist kaum möglich. Denn in der Norm wollen es dir die Restaurants, Imbisse und Co. schon recht machen. Und sei es mit einer Nachbesserung. Von daher hast du nur selten eine Grundlage für eine Preisminderung.
So ganz ohne Chance bist du aber doch nicht. Musst du zum Beispiel auf dein Essen trotz Nachfrage über eine Stunde warten, sind durchaus bis zu 20 Prozent drin. Gute Gastronomen gehen allerdings auf ihre Gäste zu, wenn es mal länger dauert. Mitunter gibt es als kleine Entschuldigung einen Gratis-Drink oder eine andere Kleinigkeit.
#4 Das Restaurant eine Zeitspanne vorgibt
Manche Restaurants sind überhaupt recht beliebt und entsprechend gut besucht. Möglich daher, dass der Wirt eine Reservierung nur für einen gewissen Zeitraum annimmt. In solchen Fällen hast du meist bis zu zwei Stunden Zeit. Das ist erlaubt – wenn dir der Zeitrahmen angekündigt wird.
Möchtest du also kurz vor Ablauf der Zeit noch was bestellen, frage beim Service einfach nett nach. Möglich, dass keine weitere Reservierung vorliegt und du sitzen bleiben kannst. Auf der anderen Seite: Liegt doch eine weitere Reservierung vor, ist die Sachlage strittig. Urteile, ob du dann gehen musst oder nicht, gibt es keine.
#5 Rechte im Restaurant: Der Service dich bekleckert
Recht eindeutig ist die Sachlage, wenn dich die Servicekraft mit Essen beschmutzt. Dann muss der Gastronom – nicht die Servicekraft -, die Reinigungskosten übernehmen. Wird deine Kleidung sogar beschädigt und ist nicht reparabel, ist das Restaurant zu Ersatz verpflichtet.
#6 Deine Garderobe verschwindet
Auch in diesem Fall ist die Lage strittig und hängt von den Umständen ab. In der Regel musst du Jacke oder Mantel selbst im Blick behalten. Vor allem, wenn das Restaurant darauf hinweist, dass es keine Haftung für die Garderobe übernimmt. Zum Beispiel mit einem kleinen (und typischen) Schild. Doch selbst ohne ein solches Schild oder Hinweis bist du für deine Garderobe selbst verantwortlich.
Doch keine Regel ohne Ausnahme. Nimmt dir das Personal deine Garderobe ab und bringt diese an einen Ort, den du nicht einsehen kannst, muss das Restaurant sehr wohl haften. Das gilt selbst dann, wenn das Restaurant einen Mitarbeiter eigens für die Garderobe abstellt.
#7 Posten auf der Rechnung übrig bleiben
Interessant ist auch die Frage, was passiert, wenn auf der Rechnung das eine oder andere übrig bliebt. Das ist gar nicht so ungewöhnlich, wenn du in einer Gruppe unterwegs bist und jeder für sich zahlt. Möglich, dass beim letzten noch was offen ist, was dieser aber nicht hatte.
Eben das ist der Punkt: Was du nicht bestellt bzw. konsumiert hast, musst du nicht bezahlen. Rein juristisch bist du damit aus dem Schneider. Das gilt selbst dann, wenn die anderen bereits gegangen sind. Du bist für andere nicht haftbar.
In der Realität ist das aber meist nicht so einfach. Weil offene Posten Stress programmieren. Anwälte raten daher, dass du den Betrag übernimmt und später mit deinen Freunden, deiner Familie oder wen auch immer klärst. Wenn die Gruppe jedoch aus losen Bekannten oder gar Fremden bestand, würde ich eher den Stress in Kauf nehmen. Schließlich kannst du in diesem Fall kaum gewiss sein, dass du dein Geld wiedersiehst. Im Gegenteil…
#8 Rechte im Restaurant: Der Wirt dich abweist
Weist ein Gastronom dich ab, hast du keine Chance. Denn Restaurants können sich wie du auf Vertragsfreiheit berufen. Somit muss ein Gastronom dich als Kunden nicht annehmen. Vergisst du deine Manieren, kann dich ein Restaurant daher auch bitten, zu gehen.
Allerdings darf dich ein Restaurant nicht wegen deines Alters, Geschlechts, sexueller Orientierung oder Religion abweisen. Das wäre Diskriminierung. In einer solchen Situation kannst du auf Schadenersatz pochen. Was freilich nur über einen Anwalt geht.
Quelle: abendblatt.de
https://www.abendblatt.de/wirtschaft/finanzen/article239069569/8-Faelle-aus-der-Praxis-Diese-Rechte-haben-Restaurantgaeste.html
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